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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10   

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https://dejure.org/2011,2524
OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10 (https://dejure.org/2011,2524)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2011 - 1 B 111.10 (https://dejure.org/2011,2524)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2011 - 1 B 111.10 (https://dejure.org/2011,2524)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Information über Verdachtsfälle im Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 16 Abs 2 S 1 BVerfSchG
    Verfassungsschutzbericht; Verdachtsberichterstattung; Bürgerbewegung pro Köln. e.V.; kommunale Wählervereinigung; Rechtspopulismus; Antiislamismus; Beobachtung; tatsächliche Anhaltspunkte; freiheitliche demokratische Grundordnung; Bestrebungen; pauschalierende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung von Informationen über Verdachtsfälle im Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums gem. § 16 Abs. 2 S. 1 BVerfSchG als Befugnisnorm; Erwähnung des Vereins "Bürgerbewegung pro Köln" als Verdachtsfall rechtsextremistischer Bestrebungen gegen die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung von Informationen über Verdachtsfälle im Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums gem. § 16 Abs. 2 S. 1 BVerfSchG als Befugnisnorm; Erwähnung des Vereins "Bürgerbewegung pro Köln" als Verdachtsfall rechtsextremistischer Bestrebungen gegen die ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Erwähnung der Bürgerbewegung pro Köln e.V. im Verfassungsschutzbericht des Bundes rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erwähnung der Bürgerbewegung pro Köln e.V. im Verfassungsschutzbericht des Bundes rechtmäßig - Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung reichen für Erwähnung aus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
    Wenn der Gesetzgeber in Kenntnis der zwischenzeitlichen Diskussion über die Verdachtsberichterstattung in Verfassungsschutzberichten (namentlich Murswiek, NVwZ 2004, 769), der zum Berliner Landesrechts ergangenen Entscheidung in Bezug auf die Berichterstattung über die Partei "Die Republikaner" (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2006 - OVG 3 B 3/99 - OVGE 27, 57) und des Beschlusses der Bundesverfassungsgerichts zur Verdachtsberichterstattung über die "Junge Freiheit" im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63) im Jahre 2007 den Wortlaut der einschlägigen Norm unverändert gelassen hat, kann dies nur als Indiz gewertet werden, dass er auch die bisher intendierte Reichweite der Bestimmung, gegen die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 a.a.O. S. 80 f.), beibehalten wollte, wenngleich eine Klarstellung des Wortlautes in dieser für die Abgrenzung der Grundsätze der streitbaren Demokratie durchaus als wesentlich anzusehenden Frage, deren Entscheidung grundsätzlich dem parlamentarischen Gesetzgeber und nicht der dritten Gewalt obliegt, nicht ferngelegen hätte.
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
    Es entsprach nämlich dem gängigen staatsrechtlichen Verständnis, dass eine Information der Öffentlichkeit zu Aufklärungszwecken in die jeweilige Ressortverantwortung der Mitglieder der Bundesregierung fiel und entsprechende Äußerungen mit Bewertungscharakter Teilhabe am öffentlichen Meinungsaustausch darstellten und insofern eingriffsneutral waren, als ein Betroffener sich ebenfalls in der öffentlichen Auseinandersetzung dagegen zu Wehr setzen konnte, allenfalls das Willkürverbot eine Schranke setzte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 - BVerfGE 40, 287 [293]; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 - BVerwGE 110, 126 [132 ff.]).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97

    Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
    Es entsprach nämlich dem gängigen staatsrechtlichen Verständnis, dass eine Information der Öffentlichkeit zu Aufklärungszwecken in die jeweilige Ressortverantwortung der Mitglieder der Bundesregierung fiel und entsprechende Äußerungen mit Bewertungscharakter Teilhabe am öffentlichen Meinungsaustausch darstellten und insofern eingriffsneutral waren, als ein Betroffener sich ebenfalls in der öffentlichen Auseinandersetzung dagegen zu Wehr setzen konnte, allenfalls das Willkürverbot eine Schranke setzte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 - BVerfGE 40, 287 [293]; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 - BVerwGE 110, 126 [132 ff.]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2006 - 3 B 3.99

    Die Republikaner

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
    Wenn der Gesetzgeber in Kenntnis der zwischenzeitlichen Diskussion über die Verdachtsberichterstattung in Verfassungsschutzberichten (namentlich Murswiek, NVwZ 2004, 769), der zum Berliner Landesrechts ergangenen Entscheidung in Bezug auf die Berichterstattung über die Partei "Die Republikaner" (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2006 - OVG 3 B 3/99 - OVGE 27, 57) und des Beschlusses der Bundesverfassungsgerichts zur Verdachtsberichterstattung über die "Junge Freiheit" im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63) im Jahre 2007 den Wortlaut der einschlägigen Norm unverändert gelassen hat, kann dies nur als Indiz gewertet werden, dass er auch die bisher intendierte Reichweite der Bestimmung, gegen die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 a.a.O. S. 80 f.), beibehalten wollte, wenngleich eine Klarstellung des Wortlautes in dieser für die Abgrenzung der Grundsätze der streitbaren Demokratie durchaus als wesentlich anzusehenden Frage, deren Entscheidung grundsätzlich dem parlamentarischen Gesetzgeber und nicht der dritten Gewalt obliegt, nicht ferngelegen hätte.
  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
    Diese Formulierung ist gleichzusetzen mit dem Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275).
  • KAG Münster, 11.02.2016 - 14/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung; Eingruppierung und Stufenzuordnung bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
    Die Parteiarbeit zeichne sich durch ein hohes Maß an Verschlossenheit, Alarmbereitschaft von außen und strikte interne Disziplin aus; die Funktionsweise der Partei werde durch ihre eigenen strategischen Optionen und die "feindliche" Umgebung, in der sie operiere, bestimmt (Anlage B 14/15 [Übersetzung]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 5 A 4719/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von verfassungsschutzrechtlichen Maßnahmen gegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
    Gegen die Erwähnung in den Jahren 2002 bis 2009 suchte der Kläger erfolglos um Rechtschutz nach (VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08; VG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2009 - 22 K 3117/08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 5 A 203/08

    Veröffentlichung in Verfassungsschutzberichten; Auswertungen von Verlautbarungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
    Gegen die Erwähnung in den Jahren 2002 bis 2009 suchte der Kläger erfolglos um Rechtschutz nach (VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08; VG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2009 - 22 K 3117/08).
  • VG Düsseldorf, 21.10.2005 - 1 K 3189/03

    Rechtmäßigkeit der Aufnahme der "Bürgerbewegung Pro Köln"

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
    Gegen die Erwähnung in den Jahren 2002 bis 2009 suchte der Kläger erfolglos um Rechtschutz nach (VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08; VG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2009 - 22 K 3117/08).
  • VG Düsseldorf, 04.12.2007 - 22 K 1286/06

    Klage von "Pro Köln" gegen Verfassungsschutzberichte 2005 und 2006 abgewiesen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
    Gegen die Erwähnung in den Jahren 2002 bis 2009 suchte der Kläger erfolglos um Rechtschutz nach (VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08; VG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2009 - 22 K 3117/08).
  • VG Düsseldorf, 10.11.2009 - 22 K 3117/08

    Befugnis der Verfassungsschutzbehörde zur Veröffentlichung von Informationen über

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Ein Personenzusammenschluss kann einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht dadurch entgehen, dass er sich in seinen offiziellen Dokumenten formal zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und dort auf das Propagieren verfassungsfeindlicher Ziele verzichtet, wenn seine Mitglieder eben doch die Ablehnung eines Elements der freiheitlich demokratischen Grundordnung zum Bestimmungsgrund ihres politischen Handelns machen, vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, BVerfGE 2, 1 = juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, BVerwGE 83, 158 = juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2011 - OVG 1 B 111.10 -, juris Rn. 48.
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20

    AfD: Einstufung des sog. Flügels

    Ein Personenzusammenschluss kann einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht dadurch entgehen, dass er sich in seinen offiziellen Dokumenten formal zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und dort auf das Propagieren verfassungsfeindlicher Ziele verzichtet, wenn seine Mitglieder eben doch die Ablehnung eines Elements der freiheitlich demokratischen Grundordnung zum Bestimmungsgrund ihres politischen Handelns machen, vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, BVerfGE 2, 1 = juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, BVerwGE 83, 158 = juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2011 - OVG 1 B 111.10 -, juris Rn. 48.
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 208/20

    AfD: Einstufung der JA

    Ein Personenzusammenschluss kann einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht dadurch entgehen, dass er sich in seinen offiziellen Dokumenten formal zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und dort auf das Propagieren verfassungsfeindlicher Ziele verzichtet, wenn seine Mitglieder eben doch die Ablehnung eines Elements der freiheitlich demokratischen Grundordnung zum Bestimmungsgrund ihres politischen Handelns machen, vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, BVerfGE 2, 1 = juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, BVerwGE 83, 158 = juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2011 - OVG 1 B 111.10 -, juris Rn. 48.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    vgl. dazu auch OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 23. November 2011 - OVG 1 B 111.10 -, juris, Rn. 44 (zu § 4 Abs. 1 Satz 3 BVerfSchG 1990), das schon Anzeichen für die Absicht, die entsprechenden Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzuschaffen oder leerlaufen zu lassen, genügen lässt, wobei die Beobachtung dann der Klärung dienen soll, wie weit diese Absichten mit welchen konkreten Mitteln verwirklicht werden sollen.
  • VG München, 17.04.2023 - M 30 E 22.4913

    AfD - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische

    Beseitigung meint die vollständige Abschaffung des Schutzguts, ein Außer-Geltung-Setzen liegt dagegen bereits vor, wenn das Schutzgut nicht förmlich abgeschafft, aber faktisch beseitigt wird oder leerlaufen soll (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 23.11.2011 - 1 B 111.10 - juris Rn. 44; Droste, Handbuch des Verfassungsschutzrechts, S. 167; Roth in Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, BVerfSchG, § 4 Rn. 10).
  • VG Hamburg, 14.12.2020 - 15 E 2497/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Studentenverbindung gegen die Bezeichnung als

    In die anzustellende Gesamtschau zur Ermittlung verfassungsfeindlicher Bestrebungen sind auch Anhaltspunkte aus anderen Personenzusammenschlüssen einzubeziehen, mit denen sich der betroffene Personenzusammenschluss identifiziert oder mit denen er sympathisiert (OVG Berlin-Brandenburg Urteil vom 23.11.2011, 1 B 111.10, juris Rn. 46; VG Düsseldorf, Urteil vom 15.2.2011, 22 K 404/09, juris Rn. 180 f.).

    Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen können sich ferner aus einer Nähe zu, Zusammenarbeit mit oder Unterstützung von Personen oder Vereinigungen im In- und Ausland ergeben, die ihrerseits Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bieten oder bei denen dies sogar feststeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.7.2010, 6 C 22/09, BVerwGE 137, 275 ff., juris Rn. 56; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2011, 1 B 111.10, juris Rn. 46, 50; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.2.2009, 16 A 845/08, juris Rn. 86 ff.; Beschluss vom 9.2.2011, 5 A 2766/09, juris Rn. 5; Nieds.

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2022 - VfGBbg 94/20

    Verdachtsberichterstattung grundsätzlich zulässig

    Entsprechend können im Interesse einer Gesamtschau auch längere Zeiträume in die Betrachtung einbezogen werden; allerdings müssen die jeweils letzten Anhaltspunkte hinreichend aktuell sein (vgl. z. B. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 23. November 2011 - 1 B 111.10 -, Rn. 46, juris).
  • VG München, 25.10.2022 - M 30 E 22.4913

    Alternative für Deutschland (AfD) - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die

    In der auch im Eilverfahren gebotenen Tiefe können die Belege nicht isoliert bewertet, zueinander in Beziehung gesetzt und in ihrer gegebenenfalls auch "hintergründigen" Aussagekraft erschlossen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 23.11.2011 - OVG 1 B 111.10 - juris Rn. 48: "Zwischentöne").
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2013 - 2 M 110/13

    Einstufung einer Organisation als verfassungsfeindlich in einem

    Für das Vorliegen solcher Bestrebungen müssen tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht bestehen (BVerfG, Beschl. v. 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris Rn. 68; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.11.2011 - 1 B 111.10 -, juris Rn. 33); ein bloßer, nicht auf belegbare Tatsachen gestützter Verdacht ist dagegen nicht ausreichend (VGH München, Beschl. v. 23.09.2010 - 10 CE 10.1830 -, juris Rn. 23).
  • VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22

    Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Beobachtung und deren

    Denn sofern, wie es bei der Antragstellerin der Fall ist, eine hinreichende personelle Kontinuität besteht, ausreichende inhaltliche Distanzierungen von dem verfassungsschutzrechtlich relevanten früheren Verhalten nicht festgestellt werden können und hinreichend aktuelle Anhaltspunkte die fortgeltende Aussagekraft früherer Anhaltspunkte bestätigen, können auch Anhaltspunkte aus längeren Zeiträumen zwecks einer umfassenden Gesamtschau des das Beobachtungsobjekt betreffenden Entwicklungsprozesses herangezogen werden (VG Düsseldorf, Urt. v. 10.11.2009 - 22 K 3117/08 -, juris, Rn. 64; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.11.2011 - OVG 1 B 111.10 -, juris, Rn. 46).
  • VG Schwerin, 20.10.2021 - 3 A 476/20

    Anspruch auf Löschung gespeicherter Daten, die im Rahmen einer sogenannten

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